European Network of (ex-)Users and Survivors of Psychiatry 

Harassment and discrimination faced by people with psycho-social disability in health services. A European survey

Vorwort von Anna Diamantopoulou zum Jahresbericht über die Gleichbehandlung und Antidiskriminierung 2003

Kommissarin für Beschäftigung und Soziales

Die Europäische Union hat einiges erreicht, seit ihr die Regierungschefs im Jahr 1997 die Befugnis übertragen haben, Maßnahmen zu treffen, um Diskriminierungen aus den verschiedensten Gründen zu bekämpfen. Wir haben wirksame, innovative Rechtsvorschriften erlassen, die die Mitgliedstaaten derzeit in nationales Recht umsetzen. Wir haben einen soliden Rahmen unterstützender Maßnahmen geschaffen, indem wir untersuchen, welcher Mechanismen es zur Verwirklichung unserer Gleichstellungsziele bedarf, indem wir Überlegungen anstellen zu sensiblen Themen wie Datenschutz und öffentliche Auftragsvergabe und indem wir den neuen Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft behilflich sind. Wir haben Strukturen geschaffen für den Austausch von Ideen und bewährten Verfahren zwischen denen, die sich in den Mitgliedstaaten im Kampf gegen Diskriminierung engagieren. Und wir unterstützen die Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene, wenn es um die Förderung der Werte Gleichstellung und Nichtdiskriminierung im täglichen Leben geht.

Die Zuständigkeit für die Bekämpfung von Diskriminierungen liegt in erster Linie bei den Mitgliedstaaten - bei nationalen, regionalen und lokalen Behörden, bei den Organisationen der Zivilgesellschaft und bei uns allen in unserer Eigenschaft als Bürgerinnen und Bürger. Doch kann Europa - wie es dies auch bereits getan hat - die Entwicklung in die richtige Richtung lenken, indem es entsprechende Impulse gibt. Der vorliegende Bericht stellt im Überblick dar, was Europa tut, um die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zu unterstützen.

Auf das, was wir bereits geleistet haben, können wir stolz sein. Doch liegt noch ein langer Weg vor uns. Fast dreißig Jahre nach Verabschiedung der Richtlinie zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bereich der Beschäftigung können wir immer noch nicht behaupten, dass wir eine tatsächliche Gleichstellung erreicht haben, wenngleich bereits beträchtliche Fortschritte erzielt wurden. Wir müssen die Erfahrungen, die wir in unseren Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter gemacht haben, nutzen, um in der Bekämpfung von Diskriminierungen aus anderen Gründen so rasch wie möglich weiter voranzukommen.

Dies ist eine große Herausforderung. Vom Prinzip her ist Gleichstellung ganz einfach, die Verwirklichung in der Praxis erweist sich jedoch als recht kompliziert. Ich hoffe, dass der vorliegende Bericht es den Leserinnen und Lesern ermöglichen wird, sich ein genaueres Bild von einigen der in der Union auf den Weg gebrachten Maßnahmen zu machen.